Mitgliedschaft
Der gemeinnützige Verein soft power e.V. wurde am 23.4.2021 gegründet. Seit unserer Gründung setzen wir uns fortlaufend mit Fragen der institutionellen Haltung, der kulturellen Programmgestaltung und der Art und Weise, wie wir miteinander und mit anderen zusammenarbeiten wollen, auseinander – dazu gehört auch die wachsende Gemeinschaft von Mitgliedern, die soft power e.V. beigetreten sind und uns so bei unserer kollektiven Arbeit unterstützen und begleiten.
Fördermitglieder unterstützen soft power mit einem jährlichen Mitgliedsbeitrag (50€/100€). Sie erhalten regelmäßig Informationen über unser Programm, bevorzugten Zugang zu Veranstaltungen mit begrenzter Kapazität, Editionen zu reduzierten Preisen sowie Austausch mit anderen bei Mitgliederveranstaltungen. Auch Institutionen können in Form einer institutionellen Fördermitgliedschaft (500€ jährlich) Teil von soft power werden.
Als eingetragener gemeinnütziger Verein verfolgt soft power e.V. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die in unserer Vereinssatzung eingesehen werden können.
Als eingetragener gemeinnütziger Verein verfolgt soft power e.V. ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke, die in unserer Vereinssatzung eingesehen werden können.
Beitragszahlung
Beiträge werden für ein Kalenderjahr erhoben. Die vereinbarte Zuwendung ist hierbei jährlich bis zum 1. Januar zu entrichten (per Banküberweisung oder über SEPA-Lastschriftverfahren). Bei neuen Mitgliedern erfolgt die erste Zahlung jeweils bis zum letzten Tag des Folgemonats des Eintritts. Sofern nicht gekündigt wurde, verlängert sich die Fördermitgliedschaft automatisch mit Beginn eines neuen Kalenderjahres. Auf Nachfrage können wir jährliche Spendenbescheinigungen für Mitgliedsbeiträge oder einmalige Spendenzahlungen ausstellen.
Mit der Auswahl des SEPA-Lastschriftverfahrens als Zahlungsoption wird der Verein soft power e.V. ermächtigt, Zahlungen von dem angegebenen Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Mit der Unterschrift wird bestätigt, dass das eigene Kreditinstitut angewiesen wird, die von soft power e.V. auf das Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, kann die Erstattung des belasteten Betrages verlangt werden, es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Verwendung der Förderbeiträge
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftliche Zwecke; alle Inhaber*innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Die Förderbeiträge der Mitglieder werden für laufende Kosten des Vereins (wie z.B. Mietkosten für die Räumlichkeiten) und zum Teil als Projektmittel verwendet. Den Mitgliedern wird die Verwendung der Förderbeiträge bei der jährlichen Mitgliederversammlung transparent dargestellt.
Ende der Fördermitgliedschaft
Der Austritt aus dem Verein kann ohne Angaben von Gründen mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vereinsvorstand erfolgen.
Beitrittsformular
Hiermit beantrage ich die Fördermitgliedschaft (außerordentliches Mitglied) im Verein soft power e.V.