Vergütung
Ein Grundsatz unserer Arbeit ist, dass wir nur Projekte umsetzen, die durch eine Förderung oder sonstige Mittel so abgesichert sind, dass wir eine angemessene Bezahlung aller Projektbeteiligten gewährleisten können. Künstler*innen werden für ihre Beteiligung an Ausstellungen bei soft power grundsätzlich nach den vom bbk Berlin durchgesetzten Mindesthonoraren bezahlt. Die Einhaltung dieses Prinzips erwarten wir auch von allen Kollaborationspartner*innen, die im Rahmen unseres Programms Veranstaltungen oder Ausstellungen bei soft power kuratieren und präsentieren.
Der Verein soft power e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Alle gewählten Inhaber*innen von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig, d.h. die Vorstandsmitglieder werden nicht für ihre Tätigkeit im Vereinsvorstand vergütet. Im Rahmen von Projekten wird die künstlerische Leitung von soft power wie alle anderen Projektbeteiligten auch individuell für ihre jeweilige Projektrolle (Kurator*in, Projektmanager*in, Grafiker*in, Lektor*in etc.) auf Honorarbasis vergütet. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Weitere Informationen zur satzungsgemäßen Mittelverwendung können unter Mitgliedschaft eingesehen werden, wo auch die Vereinssatzung öffentlich zugänglich ist.